Thomas Zunker

Begrüßung

Qualifizierung

In aller Regel haben Betriebsräte keine einschlägige Qualifizierung, da Betriebsrat kein Ausbildungsberuf ist. Von daher besteht ein erforderlicher Qualifizierungbedarf zu Themen der Betriebsverfassung. Betriebs,verfassung, Arbeitsrecht, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie in tarifgebundenen Betrieben. Tarifrecht sind Grundlagenschulungen, die jedem Betriebsratsmitglied zustehen.

Übernehmen Kolleginnen und Kollegen, mehr Verantwortung, indem sie sich als Betriebsratsvorsitzende, Stellvertreter, Schriftführer oder als Mitglied einer Arbeitsgruppe zur Bearbeitung eines Mitbestimmung Themas bereit erklären, haben diese erhöhten Qualifizierung Anspruch.

Beratung

Betriebsratsarbeit wird immer herausfordernder und fachlich anspruchsvoller. Dies führt Betriebsräte immer mehr an ihre fachlichen Grenzen. Umso erforderlicher ist die Unterstützung durch Berater und Sachverständige. Dies gilt umso mehr, wenn für die Durchsetzung von Mitbestimmungsrechte das Instrument der Einigungsstelle erforderlich wird. Hier externe Beisitzer als Fachexperten bei zuziehen, bietet sich dann an.



Onlineseminare

In den letzten Jahren wird es für Betriebsräte wegen Personalmangel im Betrieb immer schwieriger, sich für Präsenzveranstaltungen freizustellen. Auch wenn der Arbeitgeber verpflichtet ist, Betriebsräten die Freistellung zu ermöglichen, bedeutet dieses Problem, dass Betriebsräte weniger erforderliche Qualifizierung erhalten.


Um hier eine Lösung anzubieten, gibt es die online Seminare, welche dann zeitlich und räumlich unabhängig 

Sprechstunde